Allgemeine Teilnahmebedingungen für Kitesurfer

 

I Teilnehmerkreis

 

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH nachfolgend als Rügen Piraten bezeichnet bildet nach den Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des VDWS e.V. Kitesurfer aus. Die Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Lehrkräfte.

Zum Kitesurfer kann jede Person ausgebildet werden, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist den Kitesurf-Sport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurf-Kursen ist die Fähigkeit mind. 15 Min. im freien Wasser (einschließlich Brandungswasser) ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung, dass er sich des besonderen Risikos beim Kitesurfen bewusst ist, und dass das Training besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung stellt. Von minderjährigen Teilnehmern ist eine entsprechende Bestätigung des Erziehungsberechtigten vorzulegen, bzw. die Anmeldung von diesem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Er erklärt weiter, dass er während der Teilnahme an der Schulung keine berauschenden oder sonstige, die geistige Verfassung einschränkende Mittel (Drogen, Alkohol oder Medikamente etc.) konsumiert.

 

II Lehrgangsvoraussetzungen / Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

 

1. Anmeldung/Anmeldebedingungen/Anmeldebestätigung:

Die Anmeldung zu den Lehrgängen/ Kitesurf-Kursen bedarf der Schriftform. Mit der Anmeldung werden 50% der Gebühr fällig. Nach Eingang dieser Zahlung erfolgt eine schriftliche Teilnahmebestätigung und damit ist die Anmeldung für beide Partner verbindlich.

2. Risikoausschluss:

Die Teilnahme stellt besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung. Der Teilnehmer bestätigt bei der Anmeldung durch Unterschrift das er gesund und sporttauglich ist.

3. Rücktritt:

Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Absagen bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/ des Kurses lösen keine Kosten aus, bei späteren Absagen wird eine Ausfallgebühr von 10% der gesamten Anzahlung fällig. Bei Rücktritt eine Woche oder Später vor Beginn der Veranstaltung/ des Kurses werden 25% der gesamten Gebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden des Veranstalters nach.

4. Ausschluss:

Rügen Piraten behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung der gezahlten Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere organisatorische Gründe gegen eine Durchführung der Veranstaltung/ des Kurses sprechen.

5. Durchführung:

Rügen Piraten Kite Trainer  entscheiden über den Ablauf und die Einzelheiten des Lehrgangs. Sie sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen innerhalb der ersten beiden Lehrgangstage/ Kurstage unter Rückerstattung von 60% der Lehrgangsgebühren/ Kursgebühren einen Teilnehmer auszuschließen, wenn sich herausstellt, dass er nicht über die geforderten Teilnahmebedingungen verfügt. Der Lehrgangsleiter/ Kursleiter entscheidet auch, ob infolge höherer Gewalt, wozu auch Starkwind (über 7 Bft.), Gewitter etc. gehören, die Schulung abgebrochen wird. Bei Abbruch der Schulung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden nach. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang/ Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

 

III Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch, entfällt die Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr nicht, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden nach.

 

IV Ausrüstung und Material

 

Die notwendigen Ausrüstungsgegenstände (Boards, Kite-Schirme mit Sicherheitssystem, Neopren und Trapez) werden von den Rügen Piraten gestellt. Prallschutzwesten, Sicherheitshelme und Schwimmwesten können vom Teilnehmer mitgebracht werden.

 

 

V Mitwirkungspflicht / Haftung

 

A Sicherheits- und Sorgfaltspflichten des Teilnehmers

1. Den Anweisungen des Rügen Piraten Trainers ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anordnungen des Trainers oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs ist der Lehrgangsleiter/ Kursleiter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden nach.

2. Beim Üben an Land und auf dem Wasser sind Kitesurf-Schirme zu verwenden, die ein Sicherheitsauslöse-System nach aktuellstem Standard besitzen. Der Trainer kann den Teilnehmer vom Lehrgang ausschließen, wenn das Sicherheitssystem diesem Standard nicht entspricht. Beim Üben auf dem Wasser ist ausreichender Schutz gegen Auskühlung und eine Kiteleash zu tragen. Das Tragen von Prallschutzweste , Helm und Neoprenschuhen ist freiwillig. Unter Benutzung einer Boardleash ist ein Helm und Prallschutzweste anzulegen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

3. Falls die Sicherheit bei, durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, kann der Lehrgangsleiter/ Kursleiter den Teilnehmer von dem Lehrgang ausschließen. Es besteht auch für den, durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust, kein Anspruch auf Schadensersatz

seitens des Teilnehmers.

 

B Haftung

1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass alle Formen des Kitesurfens mit besonderen Risiken verbunden sind. Es besteht eine erhöhte Gefahr für Schwimmer, Surfer, Segler und andere Wassersportler, sowie Zuschauer und Material. Unfälle sind daher auch auf unseren Lehrgängen trotz größtmöglicher Vorsicht unseres Trainers nicht auszuschließen. Rügen Piraten übernimmt keine Haftung für Unfälle des Teilnehmers, ebenso wird eine Haftung für Schäden am verwendeten Material des Teilnehmers ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die Dritte aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers erleiden. Ausgenommen vom Ausschluss ist die Haftung für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des Trainers. Für eine ausreichende Unfall-, Bergekosten- bzw. Auslandskrankenversicherung hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.

2. Rügen Piraten haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Lehrteams/ der Trainer und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn es ist Rügen Piraten vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

3. Bei Materialmiete übernimmt Rügen Piraten keine Haftung für Unfälle des Ausleihers, ebenso wird eine Haftung für Schäden am verwendeten Material des Mieters ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die Dritte aufgrund eines Verschuldens des Mieters erleiden.

Die Kosten für Schäden am Mietmaterial hat der Mieter zu tragen. Davon ausgeschlossen sind eindeutige Materialfehler seitens des Herstellers.

 

VI Zusätzliche Teilnahmebedingungen

 

Die für den Übungs- und Fahrbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind vom Teilnehmer zu beachten und einzuhalten. Er hat sich Kenntnisse über die Revierbesonderheiten einschließlich der für das Kitesurfen gefährlicher Hindernisse (z.B. Buhnen, Wälle, Seezeichen etc.) zu verschaffen.

 

VII Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH

Am Ufer 14

18556 Dranske

Tel: 038391 - 89898

kontakt@ruegen-piraten.de

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