Allgemeine Teilnahmebedingungen für Segler

 

I Teilnehmerkreis

 

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH nachfolgend als Rügen Piraten bezeichnet bildet nach den Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien des VDWS e.V. Sailing aus. Die Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Lehrkräfte.

Zum Segler kann jede Person ausgebildet werden, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und den Segel-Sport ohne Gefahr für sich und andere ausüben kann.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Segel-Kursen ist die Fähigkeit mind. 15 Min. im freien Wasser (einschließlich Brandungswasser) ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung, dass er sich des besonderen Risikos beim Segelsport bewusst ist, und dass das Training besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung stellt. Von minderjährigen Teilnehmern ist eine entsprechende Bestätigung des Erziehungsberechtigten vorzulegen, bzw. die Anmeldung von diesem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Er erklärt weiter, dass er während der Teilnahme an der Schulung keine berauschenden oder sonstige, die geistige Verfassung einschränkende Mittel (Drogen, Alkohol oder Medikamente etc.) konsumiert.

 

 

II Lehrgangsvoraussetzungen / Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

 

1. Anmeldung/Anmeldebedingungen/Anmeldebestätigung:

Die Anmeldung zu den Lehrgängen/ Segel-Kursen bedarf der Schriftform. Mit der Anmeldung werden 50% der Gebühr fällig. Auf Wunsch kann nach Zahlungseingang eine schriftliche Bestätigung zur Buchung erstellt werden.

2. Risikoausschluss:

Die Teilnahme stellt besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung. Der Teilnehmer bestätigt bei der Anmeldung durch Unterschrift das er gesund und sporttauglich ist.

3. Rücktritt:

Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Absagen bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/ des Kurses lösen keine Kosten aus, bei späteren Absagen wird eine Ausfallgebühr von 10% der gesamten Anzahlung fällig. Bei Rücktritt eine Woche oder weniger vor Beginn der Veranstaltung/ des Kurses werden 25% der gesamten Gebühr fällig, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden des Veranstalters nach.

4. Ausschluss:

Rügen Piraten behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung der gezahlten Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere organisatorische Gründe gegen eine Durchführung der Veranstaltung/ des Kurses sprechen.

5. Durchführung:

Rügen Piraten Segel Instructoren entscheiden über den Ablauf und die Einzelheiten des Lehrgangs. Sie sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen innerhalb der ersten beiden Lehrgangstage/ Kurstage unter Rückerstattung von 60% der Lehrgangsgebühren/ Kursgebühren einen Teilnehmer auszuschließen, wenn sich herausstellt, dass er nicht über die geforderten Teilnahmebedingungen verfügt. Der Lehrgangsleiter/ Kursleiter entscheidet auch, ob infolge höherer Gewalt, wozu auch Starkwind (über 5 Bft.), Gewitter etc. gehören, die Schulung abgebrochen wird. Bei Abbruch der Schulung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden nach. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang/ Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

 

III Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch, entfällt die Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr nicht, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden nach.

 

IV Ausrüstung und Material

 

Die notwendigen Ausrüstungsgegenstände (Boot, Schwimmweste, Neopren und Trapez) können von den Rügen Piraten, teilweise gegen Aufpreis gestellt werden. Die Ausrüstung kann auch vom Teilnehmer mitgebracht werde, muss vor Nutzung durch einen Segel Instructor auf Eignung und Zulässigkeit geprüft werden.

  

V Mitwirkungspflicht / Haftung

 

A Sicherheits- und Sorgfaltspflichten des Teilnehmers

1. Den Anweisungen des Rügen Piraten Instructors ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anordnungen des Instructors oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs ist der Lehrgangsleiter/ Kursleiter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühr/ Kursgebühr, es sei denn, der Teilnehmer weist einen geringeren Schaden nach.

2. Bei jeder Tätigkeit am oder auf dem Wasser ist das Tragen einer ohnmachtssicheren Schwimmweste verpflichten. Der Instructor kann die Schwimmweste gegen eine Schwimmhilfe austauschen, wenn eine schnelle Rettung im Ernstfall sichergestellt ist. Der Instructor darf, für spezielle Übungen oder aufgrund der Wetterlage das Tragen eines Helmes oder weiterer Schutzausrüstung vorschreiben.

Bei der Schulung sind durchgehend geeignete (Wasser-)Schuhe zu tragen.

3. Falls die Sicherheit bei, durch Nichtbeachtung der Anweisung des Instructors oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, kann der Lehrgangsleiter/ Kursleiter den Teilnehmer von dem Lehrgang ausschließen. Es besteht auch für den, durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust, kein Anspruch auf Schadensersatz

seitens des Teilnehmers.

 

B Haftung

1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass alle Formen des Segelsports mit besonderen Risiken verbunden sind. Es besteht eine erhöhte Gefahr für Schwimmer, Surfer, Kiter und andere Wassersportler, sowie Zuschauer und Material. Unfälle sind daher auch auf unseren Lehrgängen trotz größtmöglicher Vorsicht unserer Instructoren nicht auszuschließen. Rügen Piraten übernimmt keine Haftung für Unfälle des Teilnehmers, ebenso wird eine Haftung für Schäden am verwendeten Material des Teilnehmers ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die Dritte aufgrund eines Verschuldens des Teilnehmers erleiden. Ausgenommen vom Ausschluss ist die Haftung für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des Instructors. Für eine ausreichende Unfall-, Bergekosten- bzw. Auslandskrankenversicherung hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.

2. Rügen Piraten haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Lehrteams/ der Instructoren und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn es ist Rügen Piraten vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

3. Bei Materialmiete übernimmt Rügen Piraten keine Haftung für Unfälle des Ausleihers, ebenso wird eine Haftung für Schäden am verwendeten Material des Mieters ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die Dritte aufgrund eines Verschuldens des Mieters erleiden.

Die Kosten für Schäden am Mietmaterial hat der Mieter zu tragen. Davon ausgeschlossen sind eindeutige Materialfehler seitens des Herstellers. Der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung (auch für entgeldlich gemeitetes Material) abzuschließen und, auf Nachfrage den schritlichen Nachweis zu erbringen

 

VI Zusätzliche Teilnahmebedingungen

 

Die für den Übungs- und Fahrbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind vom Teilnehmer zu beachten und einzuhalten. Er hat sich Kenntnisse über die Revierbesonderheiten einschließlich der für das Segelsport gefährlicher Hindernisse (z.B. Untiefen, Buhnen, Wälle, Seezeichen etc.) zu verschaffen.

 

VII Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

 

 

Einwilligung zur Erfassung der persönlichen Daten“ gem. EG-Verordnung 2016/679 DSGVO

 

Ich gestatte hiermit bis auf Widerruf, dass meine o.g. personenbezogenen Daten, insbeson­dere Name, Geburtsdatum und Emailadresse im rechtlichen Rahmen der DSGVO zur Durchführung der im Folgenden angestrebten Zwecke erfasst und bearbeitet werden dürfen.

 

Verarbeitungszwecke:

 

Zweck 1:

Registrierung meiner Wassersportlizenz in der Online-Lizenzdatenbank des VDWS. Dies ermöglicht die Online-Verifikation meiner Wassersportlizenz(en) ohne das Vorliegen der Papierlizenz sowie die Ausstellung von Ersatzlizenzen durch den VDWS im Verlustfalle.

Dies beinhaltet auch die Einwilligung zur Onlineverifikation meiner Wassersportlizenz durch VDWS-Wassersportschulen, denen ich meinen Namen sowie mein Geburtsdatum bzw. meine Lizenznummer bekannt gebe. Ich erhalte eine Bestätigungsmail bei einer Statusänderung meiner Lizenz (Registrierung bzw. Ablauf im Falle einer befristeten Lizenz). Eine weitergehende Verwendung meiner Daten durch den VDWS erfolgt nicht.

 

Zweck 2:

Aufnahme meiner persönlichen Daten in die Kundenkartei der Wassersportschule:

 

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH, Am Ufer 14, 18556 Dranske

 

Meine Rechte:

Mir ist bewusst, dass mir im Rahmen der DSGVO folgende Rechte zustehen:

Bestätigungsrecht / Auskunftsrecht (DSGVO Art. 15):

Ich kann erfragen, ob Daten über mich erfasst sind und gegebenenfalls einen Auszug meiner Adressdaten beantragen.

Recht auf Berichtigung / Sperrung (DSGVO Art. 16) :

Ich kann die Berichtigung unrichtiger persönlicher Adressdaten verlangen.

Recht auf Löschen / Widerruf der Einwilligung / ‚Recht auf Vergessen‘

(DSGVO Art. 17):

Ich kann, so weit es nicht rechtlichen Anforderungen wie z.B. steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenspricht, das Löschen (Überschreiben) meines Datensatzes verlangen. Mir ist bewusst, dass das Löschen meines Datensatzes beim VDWS auch zur Folge hat, dass der VDWS dann über keinen Beleg zu meinen Lizenzen mehr verfügt und im Verlustfall auch keine Ersatzlizenzen mehr ausstellen kann.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (DSGVO Art 18):

Falls ich die Verarbeitung meiner persönlichen Daten für unrechtmäßig halte oder die Richtigkeit meiner personenbezogenen Daten bestreite, aber keine Löschung der Daten wünsche, steht mir die Möglichkeit offen, eine Einschränkung der Verarbeitung bis zur Klärung des Sachverhalts zu erwirken.

 

Recht auf Datenübertragbarkeit (DSGVO Art. 20):

Mir steht das Recht zu, einen maschinenlesbaren Satz meiner Daten zu beantragen.

Sofern keine Rechte anderer Personen dadurch beeinträchtigt werden, kann ich die direkte Übertragung des Datensatzes zu einem anderen Verantwortlichen verlangen.

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH

Am Ufer 14

18556 Dranske

Tel: 038391 - 89898

kontakt@ruegen-piraten.de

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